In einem am 30. Januar herausgegebenen Rundschreiben sagte Sebi, dass dieser Schritt darauf abzielt, den Prozess der Gutschrift von Wertpapieren zu vereinfachen und zu rationalisieren, der sich aus Serviceanfragen von Anlegern wie der Ausstellung von Duplikaten von Aktienzertifikaten, Übertragung, Umsetzung, Ansprüchen aus nicht beanspruchten Zwischenkonten und Kapitalmaßnahmen ergibt.
Derzeit stellen börsennotierte Unternehmen sowie Register- und Transferstellen den Anlegern ein Bestätigungsschreiben aus, das dann dem Depotteilnehmer zur Gutschrift der Wertpapiere vorgelegt wird. Sebi sagte, dieser Prozess dauere normalerweise etwa 150 Tage.
Im Rahmen des überarbeiteten Rahmenwerks schreiben börsennotierte Unternehmen sowie Register- und Transferstellen Wertpapiere nach Durchführung der erforderlichen Due-Diligence-Prüfung direkt dem Demat-Konto des Anlegers gut. Sebi sagte, dass die Änderung voraussichtlich die Frist für die Gutschrift von Wertpapieren von etwa 150 Tagen auf etwa 30 Tage verkürzen werde.
Die Aufsichtsbehörde sagte außerdem, dass das neue Verfahren die mit dem Verlust oder Missbrauch des Bestätigungsschreibens verbundenen Risiken verringern werde.
Die Bestimmungen des Rundschreibens treten ab dem 2. April 2026 in Kraft. Sebi stellte klar, dass vor diesem Datum ausgestellte Bestätigungsschreiben von Anlegern weiterhin innerhalb der vorgeschriebenen Fristen für die Dematerialisierung verwendet werden können. Das Rundschreiben wurde im Rahmen der Bemühungen von Sebi herausgegeben, die Investitionsfreundlichkeit und die betriebliche Effizienz zu verbessern.



